Gnaeus Calpurnius Piso (gest. 20 n. Chr.)

Gnaeus Calpurnius Piso wurde im Jahr 17, von Tiberius ausgewählt, Statthalter Syriens (Tacitus, Annalen 2. 43).

Cesare Maccari, Cicero klagt Catilina im Senat an (1888): Darstellung des römischen Senats, Szene aus einer anderen Epoche

Gnaeus Calpurnius Piso wurde im Jahr 17, von Tiberius ausgewählt, Statthalter Syriens (Tacitus, Annalen 2.43). Er war hochmütig und aufbrausend. Er glaubte, die Provinz erhalten zu haben, um Germanicus zu behindern, und in Rom hieß es, er habe dafür geheime Anweisungen des Kaisers. Tacitus gibt diese Meinung nur wieder.

Nach einem Streit kündigte Germanicus ihm die Freundschaft auf (2.70). Nach dem Tod des Feldherrn im Jahr 19 wurde Piso beschuldigt, ihn vergiftet zu haben. Im Jahr 20 verhandelte der Senat gegen ihn, doch Piso wurde tot aufgefunden, bevor das Urteil fiel. Tacitus verzeichnet Selbstmord, kennt aber auch Erzählungen von einem Mord (3.15–16). Der Senatsbeschluss über seinen Prozess erwähnt keine Vergiftung.

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